Bildschirmarbeitsplatzvorsorge nach G 37
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Erforderlich, wenn regelmäßig Arbeiten am Bildschirm mit einem täglichen Zeitumfang von mind. 2 Stunden an einem Arbeitsplatz gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung ausgeführt werden.
Angebotsvorsorge
Teil 4 ArbMedVV
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung augenbezogener Beschwerden / Erkrankungen, Arbeitsplatzergonomie, Arbeitsaufgaben, -zeit und -umfang
Augenuntersuchung
Sehschärfe, räumliches Sehen, Farbsinn
Beratung
Zu ergonomischen Erkenntnissen und zur Arbeitsgestaltung
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Vor Ablauf von 36 Monate
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen
- Bei Auftreten arbeitsplatzbezogener Beschwerden.