Wann erforderlich / Rechtsstatus Erforderlich, wenn regelmäßig Arbeiten am Bildschirm mit einem täglichen Zeitumfang von mind. 2 Stunden an einem Arbeitsplatz gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung ausgeführt werden.
Angebotsvorsorge Teil 4 ArbMedVV Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung augenbezogener Beschwerden / Erkrankungen, Arbeitsplatzergonomie, Arbeitsaufgaben, -zeit und -umfang
Augenuntersuchung Sehschärfe, räumliches Sehen, Farbsinn Beratung Zu ergonomischen Erkenntnissen und zur Arbeitsgestaltung
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung: - Vor Aufnahme der Tätigkeit Nachuntersuchungen: - Vor Ablauf von 36 Monate Vorzeitige Nachuntersuchungen: - Nach ärztlichem Ermessen - Bei Auftreten arbeitsplatzbezogener Beschwerden.
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