Arbeiten im Lärm nach G 20

Wann erforderlich / Rechtsstatus
Bei Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit einem Auslösewert des Tagesexpositionspegels 85dB(A) erreicht oder überschritten wird

Angebotsvorsorge von 80 db(A) – 84 dB(A)
Pflichtvorsorge ab 85 db(A)
Teil 3 ArbMedVV

Was wird untersucht

Kurzanamnese
körperliche Untersuchung
mit Besichtigung des Außenohrs
Apparative Untersuchung: Tonaudiometrie Lärm I (Luftleitung) und ggfs. Lärm II (Knochenleitung) und III (Sprachaudiometrie, durch HNO-Arzt) bei überschreiten bestimmter Grenzwerte
Beratung zum Gehörschutz