Wann erforderlich / Rechtsstatus Bei Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit einem Auslösewert des Tagesexpositionspegels 85dB(A) erreicht oder überschritten wird
Angebotsvorsorge von 80 db(A) – 84 dB(A) Pflichtvorsorge ab 85 db(A) Teil 3 ArbMedVV
Was wird untersucht
Kurzanamnese körperliche Untersuchung mit Besichtigung des Außenohrs Apparative Untersuchung: Tonaudiometrie Lärm I (Luftleitung) und ggfs. Lärm II (Knochenleitung) und III (Sprachaudiometrie, durch HNO-Arzt) bei überschreiten bestimmter Grenzwerte Beratung zum Gehörschutz
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