Bildschirmarbeitsplatzvorsorge nach G 37

Wann erforderlich / Rechtsstatus
Erforderlich, wenn regelmäßig Arbeiten am Bildschirm mit einem täglichen Zeitumfang von mind. 2 Stunden an einem Arbeitsplatz gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung ausgeführt werden.

Angebotsvorsorge
Teil 4 ArbMedVV
Was wird untersucht

Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung augenbezogener Beschwerden / Erkrankungen, Arbeitsplatzergonomie, Arbeitsaufgaben, -zeit und -umfang

Augenuntersuchung
Sehschärfe, räumliches Sehen, Farbsinn
Beratung
Zu ergonomischen Erkenntnissen und zur Arbeitsgestaltung

Untersuchungsintervalle

Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Vor Ablauf von 36 Monate
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen
- Bei Auftreten arbeitsplatzbezogener Beschwerden.