Atemschutzträger Gruppe 1 nach G 26.1

Wann erforderlich / Rechtsstatus
Erforderlich immer dann, wenn ein einfacher Atemschutz getragen werden muss, z.B. bei Lackierarbeiten, Reinigungsarbeiten, Abfüllarbeiten etc.

Angebotsvorsorge
Teil 4 ArbMedVV

Was wird untersucht

Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzbedingungen

Kurze körperliche Untersuchung

Laboruntersuchungen:
ggfs. Blut (Blutbild, Kreatinin, Leberwerte), Urinstatus
Apparative Untersuchung:
ggfs. Ruhespirographische Untersuchung (nach Leitfaden Lungenfunktionsprüfung)

Untersuchungsintervalle

Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen
- Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang. zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten