Atemschutzträger Gruppe 2 nach G 26.2

Wann erforderlich / Rechtsstatus
Erforderlich immer dann, wenn (schwerer) Atemschutz der Gruppe 2 (z.B. Gasmaske) getragen werden muss (z.B. bei Lackierarbeiten, in Laboratorien, bei Abfüllarbeiten etc.)

Pflichtvorsorge
Teil 4 ArbMedVV

Was wird untersucht

Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzbedingungen

Körperliche Untersuchung inklusive Otoskopie

Laboruntersuchungen:
Blut (Blutbild, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker), Urinstatus
Apparative Untersuchung:
- Ruhespirographische Untersuchung (nach Leitfaden Lungenfunktionsprüfung), Sehtest, Hörtest, Ruhe-EKG
- Ggfs. Ergometrie und Röntgen des Brustkorbs
Untersuchungsintervalle

Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen
- Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang. zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten


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