Wann erforderlich / Rechtsstatus Erforderlich immer dann, wenn (schwerer) Atemschutz der Gruppe 2 (z.B. Gasmaske) getragen werden muss (z.B. bei Lackierarbeiten, in Laboratorien, bei Abfüllarbeiten etc.)
Pflichtvorsorge Teil 4 ArbMedVV
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzbedingungen
Körperliche Untersuchung inklusive Otoskopie
Laboruntersuchungen: Blut (Blutbild, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker), Urinstatus Apparative Untersuchung: - Ruhespirographische Untersuchung (nach Leitfaden Lungenfunktionsprüfung), Sehtest, Hörtest, Ruhe-EKG - Ggfs. Ergometrie und Röntgen des Brustkorbs Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung: - Vor Aufnahme der Tätigkeit Nachuntersuchungen: - Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten - Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten - Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten Vorzeitige Nachuntersuchungen: - Nach ärztlichem Ermessen - Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt - Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang. zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten
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