Arbeitsaufenthalt im Ausland

unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen nach G 35


Wann erforderlich / Rechtsstatus

Beratung:
Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland
Untersuchung:
Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr und bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. besonders schlechter medizinischer Versorgung oder hoher Infektionsgefahr, ständig wechselnder Einsatzort)
Rückkehruntersuchung:
Spätestens 8 Wochen nach Beendigung eines Auslandsaufenthaltes dessen Dauer 1 Jahr überschreitet
Pflichtvorsorge
Teil 4 ArbmedVV

Was wird untersucht

Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Impfanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung früherer Aufenthalte im Ausland, Infektionserkrankungen und Immunerkrankungen

Körperliche Untersuchung
Laboruntersuchungen:
Blut (Blutbild, CRP, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker, Cholesterin und je nach Arbeitsfeld Titerbestimmungen, HIV Test), Urinstatus
Apparative Untersuchung:
Ruhe EKG
Impfberatung
Untersuchungsintervalle

Beratung:
- Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland
Erstuntersuchung:
- Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr vor der ersten Ausreise
- Bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z. B. besonders schlechter medizinischer Versorgung oder hoher Infektionsgefahr, ständig wechselnder Einsatzort) vor der ersten Ausreise
- Vor erneutem Arbeitsaufenthalt im Ausland, wenn letzte Rückkehruntersuchung länger als ein Jahr zurück liegt
Nachuntersuchungen:
- Nach 24-36 Monaten und nach Beendigung der Tätigkeit
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen (z.B. neu eingetretene Schwangerschaft)
- Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken geben
- Bei Wechsel in ein Land mit erheblich verschiedener klimatischer oder gesundheitlicher Belastung
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten


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