Wann erforderlich / Rechtsstatus
Beratung: Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland Untersuchung: Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr und bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. besonders schlechter medizinischer Versorgung oder hoher Infektionsgefahr, ständig wechselnder Einsatzort) Rückkehruntersuchung: Spätestens 8 Wochen nach Beendigung eines Auslandsaufenthaltes dessen Dauer 1 Jahr überschreitet Pflichtvorsorge Teil 4 ArbmedVV
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Impfanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung früherer Aufenthalte im Ausland, Infektionserkrankungen und Immunerkrankungen
Körperliche Untersuchung Laboruntersuchungen: Blut (Blutbild, CRP, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker, Cholesterin und je nach Arbeitsfeld Titerbestimmungen, HIV Test), Urinstatus Apparative Untersuchung: Ruhe EKG Impfberatung Untersuchungsintervalle
Beratung: - Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland Erstuntersuchung: - Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr vor der ersten Ausreise - Bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z. B. besonders schlechter medizinischer Versorgung oder hoher Infektionsgefahr, ständig wechselnder Einsatzort) vor der ersten Ausreise - Vor erneutem Arbeitsaufenthalt im Ausland, wenn letzte Rückkehruntersuchung länger als ein Jahr zurück liegt Nachuntersuchungen: - Nach 24-36 Monaten und nach Beendigung der Tätigkeit Vorzeitige Nachuntersuchungen: - Nach ärztlichem Ermessen (z.B. neu eingetretene Schwangerschaft) - Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken geben - Bei Wechsel in ein Land mit erheblich verschiedener klimatischer oder gesundheitlicher Belastung - Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten
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