Wann erforderlich / Rechtsstatus Immer dann erforderlich, wenn Arbeiten mit Infektionsgefahr ausgeführt werden (z.B. bei Abfallbeseitigung, Pflegetätigkeit, Laborarbeiten, Krankenbetreuung, etc.) Die genaue Beurteilung erfolgt über die Beratung durch den Betriebsarzt.
Pflichtvorsorge Teil 2 ArbMedVV Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Impfanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Infektions- und Immunerkrankungen Körperliche Untersuchung Laboruntersuchungen: Blut (Blutbild, CRP, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker, Cholesterin und je nach Arbeitsfeld Titerbestimmungen und ggfs. HIV Test), Urinstatus Impfberatung
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung: - Vor Aufnahme der Tätigkeit Nachuntersuchungen: - Erste NU vor Ablauf von 12 Monaten - Nach Impfung je nach Impfschutzdauer, bei lebenslanger Immunität kann die NU entfallen - Weitere NU vor Ablauf von 36 Monaten Vorzeitige Nachuntersuchungen: - Nach ärztlichem Ermessen, - Nach Infektion / längerer Erkrankung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Fortsetzung der Tätigkeit geben - Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten - Nach Verletzungen mit Möglichkeit des Eindringens von Infektionserregern
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